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Samstag, 01.06.2019


Verweigerung von Einreise von deutschen IS-Anhängern?

Vertreter der jesidischen Glaubensgemeinschaft stellen Strafanzeige gegen Bundesregierung

Hamburg/Berlin (KNA) Vertreter der jesidischen Glaubensgemeinschaft werfen der Bundesregierung Untätigkeit gegen in Nordsyrien inhaftierte deutsche Anhänger der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) vor. Der Dachverband des Ezidischen Frauenrats stellte Strafanzeige gegen Justizministerin Katarina Barley (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) wegen Strafvereitelung im Amt, wie tagesschau.de auf Basis von WDR- und NDR-Informationen berichtet.

Obwohl Vertreter der kurdischen Selbstverwaltung in Nordsyrien mehrfach eine Überstellung der gefangenen Dschihadisten zum Zwecke der Strafverfolgung angeboten hätten, weigere sich die deutsche Regierung, eine Rückholung der Terrorverdächtigen einzuleiten. Eine solche "Unterlassung" sei als "Straftatbestand der Strafvereitelung" zu werten, heißt es in der Anzeige. Zahlreiche deutsche IS-Kämpfer stünden im Verdacht, an Kriegsverbrechen gegen die jesidische Bevölkerung im Irak beteiligt gewesen zu sein - etwa an der Versklavung jesidischer Mädchen und Frauen. Die Terrormiliz betrachtet die Angehörigen der jesidischen Glaubensgemeinschaft als Götzendiener.

Nach Informationen von WDR und NDR befinden sich aktuell mindestens 74 deutsche IS-Anhänger in Nordsyrien in Gefangenschaft der Kurden. Gegen 21 Personen soll die Bundesanwaltschaft Haftbefehle wegen Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie wegen Kriegsverbrechen erwirkt haben. Sie würden nach einer Rückkehr nach Deutschland wohl unmittelbar in Haft kommen und vor Gericht gestellt werden.

Sprecher der Ministerien erklärten, dass die Strafanzeige bei ihnen noch nicht vorliege und sie die Vorwürfe deshalb nicht kommentieren könnten. Der Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte, dass grundsätzlich alle deutschen Staatsbürger das Recht auf Rückkehr nach Deutschland hätten und sich vor der deutschen Strafjustiz verantworten müssten. Für Dschihad-Rückkehrer würden bei bevorstehender Wiedereinreise umfangreiche Maßnahmen des Polizei- und Strafrechts geprüft und jeweils eine individuelle Gefahreneinschätzung vorgenommen.

Deutschland respektiere aber auch das Strafverfolgungsinteresse gegen "Dschihad-Reisende" in den Staaten, in denen sie ihre Straftaten begangen haben sollen - sofern rechtsstaatliche Maßstäbe, vor allem mit Blick auf die Todesstrafe, gewahrt würden. Dies gelte insbesondere für den Irak. In Syrien hingegen könne die Bundesregierung wegen der bewaffneten Auseinandersetzungen für dort inhaftierte Bundesbürger derzeit keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnehmen.